Sitzungen

29. August 2024
9:15 Uhr, Technopark, Raum Fortran, 2. OG
15. November 2024
9:15 Uhr, ETH Zürich, ML E 13

UEKs

19. August – 06. Oktober 2024
UEK 1 & 2
19. Februar – 04. April 2025
UEK 3 & 4

Die ALAB-Mitglieder sind Lehrbetriebe für den Beruf Laborant:innen EFZ Fachrichtung Biologie, aus den Kantonen Zürich, Aargau, St. Gallen und Graubünden

Präsident

Alain Valzano-Held

Vizepräsidentin

Simone Bayer

Aktuar

Thomas Bucher

Statuten

Die Arbeitsgemeinschaft betreut und verbessert die Ausbildung aller Biologielaborberufe im Einzugsgebiet der Berufsbildungsschule Winterthur.

Mitglieder sind Ausbildungsbetriebe, die im Einzugsgebiet der Berufsbildungsschule Winterthur, BBW, Biologielaborberufe ausbilden. Die Betriebe bezeichnen die Mitarbeiter, welche sie in den Gremien der Arbeitsgemeinschaft vertreten.

Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand bestehend aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Aktuar. Ausserdem wählt die Versammlung eine Person in die Aufsichtskommission der Berufsbildungsschule Winterthur, sowie fünf Mitglieder in die Kurskommission für überbetriebliche Kurse für Laboranten EFZ der Fachrichtung Biologie. Die Kündigungsfrist beträgt ein Jahr.

Die Arbeitsgemeinschaft erhebt keine Mitgliederbeiträge. Die Kosten, welche sich für die Mitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in der Arbeitsgemeinschaft ergeben, werden von den Ausbildungsbetrieben getragen, es sei denn, es werden für bestimmte Aufgaben besondere Vereinbarungen unter den Ausbildungsbetrieben getroffen.

  1. Zusammenarbeit mit der Berufsbildungsschule Winterthur
    Die Arbeitsgemeinschaft pflegt eine enge Zusammenarbeit mit der Berufsbildungsschule Winterthur im Hinblick auf die Optimierung des Unterrichtes aller Biologielaborberufe. Die Arbeitsgemeinschaft wählt eine Person zur Mitarbeit in der Aufsichtssektion der Berufsbildungsschule Winterthur.
  2. Zusammenarbeit mit kantonalen und eidgenössischen Behörden, sowie Organisationen der Arbeitswelt
    Die Arbeitsgemeinschaft vertritt die Interessen der Arbeitgeber bei den zuständigen Behörden von Bund und Kanton, sowie den Organisationen der Arbeitswelt, im Hinblick auf eine zweckmässige Gestaltung und Weiterentwicklung der Laborberufe im Allgemeinen, der Bildungsverordnungen für Ausbildung und Qualifikationsverfahren sowie der Lehr- und Stoffpläne für den theoretischen Unterricht.
  3. Trägerschaft der Kurskommission der überbetrieblichen Kurse für Laboranten EFZ Fachrichtung Biologie
    Die Arbeitsgemeinschaft bildet den organisatorischen Rahmen für die Vorbereitung, Durchführung und Finanzierung der Überbetrieblichen Kurse im Sinne des Berufsbildungsgesetzes. Überbetriebliche Kurse unterstehen dem aktuellen Bildungsplan.
  4. Weiterbildung von Berufsbildungsverantwortlichen und Berufsbildnern
    Die Arbeitsgemeinschaft fördert die Weiterbildung der Fachleute, welche in den Lehrbetrieben bei der Ausbildung mitwirken.
  5. Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungsbetrieben
    Die Arbeitsgemeinschaft fördert den Austausch von Lernenden zwischen Instituten und Betrieben, welche nicht in der Lage sind, die nötige Breite der Ausbildung zu gewährleisten.
  6. Zusammenarbeit mit andern Institutionen
    Die Arbeitsgemeinschaft strebt eine Zusammenarbeit mit andern Organisationen an, welche ähnliche Ziele verfolgen,
    insbesondere mit Organisationen
    1. von Ausbildungsbetrieben und Berufsbildungsverantwortlichen anderer Kantone und Ausbildungsrichtungen
    2. des Laborpersonals
    3. von Lernenden

Die Arbeitsgemeinschaft ist bereit zur Mitarbeit in paritätischen Kommissionen, die sich mit der Ausbildung von Biologielaborberufen befassen.

  1. Versammlungen
    Der Präsident lädt zu den Mitgliederversammlungen ein, mindestens einmal jährlich. Die Traktandenliste wird vorgängig verschickt. Das Einladen zu weiteren Versammlungen kann auch von einzelnen Mitgliedern beantragt werden.
  2. Protokolle
    Von jeder Versammlung verfasst der Aktuar ein Beschlussprotokoll und stellt es ausser den Versammlungsteilnehmern auch den oben erwähnten Instanzen zu.
  3. Berichterstattung
    Vorstand und Kommissionen erstatten der Mitgliederversammlung mündlich Bericht über ihre Tätigkeit.